Verwaiste Eltern
Wissenswertes
Nichts ist mehr so, wie es war
Es gibt kaum etwas Schlimmeres, als das eigene Kind zu verlieren. Es fühlt sich verkehrt an, die Reihenfolge ist falsch. Und eine unglaubliche Leere entsteht. Gerade wenn der Tod plötzlich oder sogar gewaltsam eintritt, ist der Verlust nur schwer zu begreifen und es braucht lange, um ihn zu verarbeiten. Häufig treten sogar Schuldgefühle auf, dass wir unser Kind nicht gut genug geschützt haben. So irrational solche Gedanken in der Regel sind, so sind sie doch normal und verständlich.

Keine Angst vor Hilfe
Die Trauer durchläuft mehrere Phasen, die mehr oder weniger stark ausgeprägt sind und die ganz unterschiedlich lang sein können. Oft hilft es, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Die finden Sie unter anderem in Selbsthilfegruppen. Fällt die Rückkehr in den Alltag zu schwer, kann ein Therapeut, eine professionelle Trauerbegleiterin oder Seelsorgerin helfen, wieder in die eigenen Bahnen zu finden. Sprechen Sie uns bitte an, wir können Ihnen passende Gesprächspartner vermitteln.
Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie auch der Website der verwaisten Eltern.

Trauerhilfe Kinder
Wissenswertes
Kindern zu Seite stehen
Unser Wissen und unsere Erfahrung mögen uns Großen manches erklärlich machen. Kindern fehlt dieser Erfahrungsschatz. Sie können den Tod noch nicht richtig begreifen, reagieren auf unterschiedlichste Weise und brauchen daher eine ganz besonders verständnisvolle und liebevolle Umgangsweise, besonders beim Verlust eines nahestehenden Menschen. Nehmen Sie sich dafür Zeit. Geben Sie dem Kind das Gefühl, dass Sie es und seine Gefühle ernst nehmen. Seien Sie ehrlich und beantworten alle Fragen so offen und altersgerecht wie möglich. Sie dürfen auch über Ihre eigenen Gefühle sprechen, auch Ihre Trauer zeigen. Vermeiden Sie aber Floskeln und Umschreibungen wie „schlafen“ oder „auf einer langen Reise“, diese können verwirren und ängstigen. Erklären Sie das Geschehene an Hand von Bildern oder Beispielen aus der Tier- und Pflanzenwelt, worüber das Kind zu verstehen lernt, dass der Tod zum Leben dazugehört.

Verständnis, Zeit und Rituale
Akzeptieren Sie, wenn das Kind mal laut oder aggressiv reagiert, mal sich vollkommen in sein Inneres zurückzieht und sich Nähe verweigert. In der Trauerverarbeitung gibt es keine Regeln, kein Richtig oder Falsch. Respektieren Sie das aktuelle Bedürfnis. Rituale können helfen, das Kind aufzufangen und ihm einen äußeren Halt zu geben. Es dürfen auch gerne Rituale sein, die mit dem Verstorbenen in Verbindung stehen: der Besuch gemeinsamer Lieblingsplätze, das Anzünden einer Kerze auf dem Friedhof, Ruherunden mit dem Kuschelkissen, genäht aus dem Kleidungsstück, das das Kind so an diesem Menschen gemocht hat …

Professionelle Trauerbegleitung
Es ist nur zu verständlich, wenn sich Erwachsene manchmal mit dieser Aufgabe überfordert fühlen. Für diesen Fall oder wenn Sie merken, dass das Kind aus den Tiefen seiner Trauer nicht herausfindet, ist die Unterstützung durch eine professionelle Trauerbegleiterin sehr hilfreich. Wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt. An unseren Standorten erhalten Sie auch die fachlich fundierte Broschüre „Helft Kindern, den Tod zu begreifen“ mit vielen begleitenden Ratschlägen und Erklärungen.

Kondolenz
Wissenswertes
Mitgefühl ausdrücken
Es ist nicht immer leicht, gegenüber Trauernden die richtigen Worte zu finden. Das geht vielen von uns so. Befreien Sie sich von dem Druck, besonders gewählte Beileidsbekundungen zu finden. Viel wichtiger ist es, authentisch und ehrlich zu bleiben – Ihr Gegenüber wird Ihre Anteilnahme spüren. Da kann es auch mal sein, dass Sie gar nichts sagen mögen. Manchmal hilft einfach eine stille Umarmung oder ein wärmender Händedruck. Wenn Sie schreiben, nehmen Sie sich einen Moment Zeit und erinnern sich an den verstorbenen Menschen, an das, was Sie an ihm wertgeschätzt haben und was Sie verbunden hat. Es darf auch durchaus eine Anekdote sein. Aus diesen Gedanken heraus fällt es leichter, ein paar persönliche Worte zu finden. Um Ihnen eine Idee möglicher Formulierungen zu geben, haben wir hier einige Beispiele zusammengestellt, die Sie gerne nutzen oder auch variieren können.

Formulierungstipps
Die Anrede
Freunde und Bekannte:
Liebe Martina, lieber Karl,
Vorgesetzte und Kollegen:
Sehr geehrte Frau Doktor Wagner,
Sehr geehrter Herr Schnittgen,

Wertschätzung der/des Verstorbenen
Wenn Sie die verstorbene Person gut oder sehr gut gekannt haben, fallen Ihnen sicher spontan Eigenschaften oder Erlebnisse ein, die Sie besonders geschätzt haben und die Ihnen unvergesslich bleiben werden.
Sie war meine beste Freundin, ich werde sie nicht vergessen.
Wir hatten ihn sehr gerne, die Lücke, die er hinterlässt, wird nur schwer zu schließen sein.
Wenn Sie ein Kondolenzschreiben für einen Kollegen oder Vorgesetzten formulieren, könnten Sie das etwa so tun:
In all den Jahren unserer Zusammenarbeit haben wir seine faire, herzliche Art und vor allem seine fachliche Kompetenz geschätzt.
Wir können wohl kaum ermessen, welchen Verlust sein Tod für Ihr Unternehmen darstellt.
Viele Menschen werden sich dankbar und liebevoll an sie erinnern.
Alle, die sie kennen durften, haben ihre ganz besondere Ausstrahlung und Hilfsbereitschaft geschätzt.
Ein guter Beginn
Freunde und Bekannte:
Ich kann noch nicht fassen/Wir können noch nicht fassen, dass Dein Bruder einen tödlichen Unfall hatte/uns für immer verlassen hat.
Wir sind sehr traurig, dass Inge nicht mehr unter uns ist.
Mit Bestürzung habe ich vom tragischen Tod Deiner Tochter erfahren.
Vorgesetzte und Kollegen:
Zum Tode Ihres Mannes sprechen wir Ihnen unser tiefes Mitgefühl aus.
Mit großem Bedauern haben wir heute vom Tode Ihrer Mutter erfahren.
Zum schweren Verlust durch den Tod Ihrer Frau spreche ich Ihnen mein herzliches Beileid aus.
Wir teilen mit Ihnen den schmerzlichen Verlust, den Sie durch den Tod von ….. erleiden müssen.

Der gute Schluss
Was wünschen Sie Ihren Freunden jetzt? Einhalt, Ruhe, Zeit zur Verarbeitung der Trauer? Möchten Sie ein Hilfsangebot formulieren? Auch dies passt sehr gut an den Schluss.
Sei umarmt
Mit stillem Gruß
In tiefer Trauer und innigem Mitgefühl
Ich bin sehr traurig und in Gedanken bei Euch
Stehen Sie dem Trauerhaus nicht ganz so nahe, formulieren Sie den Schluss etwas distanzierter:
Wir fühlen und trauern mit Ihnen.
Ich wünsche Ihnen all die Kraft, die Sie jetzt brauchen, um das Leben allein zu meistern.
Ich kann nur ahnen, wie groß Ihr Schmerz und wie tief Ihre Trauer ist.
Erbe und Testament
Wissenswertes
Klare Verhältnisse statt Familienzwist
Ein sehr sensibles Thema ist das Erbrecht und das Verfassen eines Testaments, denn nicht selten entwickeln sich um das anstehende Erbe Erbstreitigkeiten und Familienkonflikte. Besonders, wenn nicht rechtskonform klar und schriftlich festgehalten ist, was mündlich versprochen wurde. Ohne Testament regelt im Sterbefall die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte gesetzlichen Erbfolge die Verteilung des Nachlasses in einer bestimmten Rangordnung:
Erben erster Ordnung:
Kinder und Enkel
Erben zweiter Ordnung:
Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
Erben dritter Ordnung:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
Für Ehepartner gelten Sonderregelungen. Die Erben zweiter und dritter Ordnung sind erst erbberechtigt, wenn kein Erbe höherer Ordnung existiert.
Das Testament
Haben Sie eigene Wünsche, wem Sie was und wieviel hinterlassen möchten, können Sie diese in einem Testament festlegen. Zu beachten gilt dabei, dass Ihre gesetzlichen Erben trotzdem einen Pflichtteil erhalten. Auch kann die Pflege des Erblassers durch einen Pflichtteilsberechtigten dazu führen, dass der Pflichtteil erhöht wird. Es ist ratsam, sich vorab schon genauer über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Durch eine Schenkung zu Lebzeiten können Sie möglicherweise unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.

Testament – nach meinem Willen geregelt
Möchten Sie Ihr Erbe nach eigenen Vorstellungen verteilen, ist ein Testament notwendig. Ein Testament zu verfassen heißt auch, sich mit seinen familiären Verhältnissen auseinanderzusetzen. Das erfordert Mut und Kraft. Doch nur so können Sie sichergehen, dass im Ernstfall Ihr Erbe auch Ihrem Willen entsprechend verwaltet wird.
Jede volljährige Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist dazu berechtigt, ein Testament aufzusetzen. Das Schriftstück muss handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datum- und Ortsangabe versehen werden. Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen, ändern oder ergänzen. Dieses Dokument bewahren Sie am besten an einem Ort auf, wo es im Todesfall mit Sicherheit gefunden wird. Grundsätzlich empfiehlt sich dazu eine notarielle Beratung sowie auch die Hinterlegung des Testaments bei einem Notar. Im Erbfall wird es von dort direkt an das zuständige Nachlassgericht überstellt.
Für Ihre persönlichen Fragen zum Erbrecht bitten wir Sie, einen Fachanwalt oder Notar zu kontaktieren. Wir können Ihnen einen unserer kompetenten Ansprechpartner vermitteln:
Friedhelm Haenisch
(Rechtsanwalt, spezialisiert auf Erbrecht; Grafing)
Brigitte Benker
(Rechtsanwältin, spezialisiert auf Erbrecht; Vaterstetten)
Umfangreiche Informationen zum Thema unter:
Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Wichtige Verfügungen
Wissenswertes
Klarheit bis zum Schluss

Patientenverfügung
Auch wenn es heute noch so weit weg scheint – es gibt sie leider, die Situationen und Momente, in denen wir plötzlich nicht mehr unseren Willen äußern oder wichtige Entscheidungen treffen können. Das kann durch einen Unfall geschehen oder durch eine schwere Krankheit. Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, wie mit Ihnen in einer Notsituation pflegerisch und medizinisch umgegangen werden soll: Ob Sie lebensverlängernde Maßnahmen möchten oder diese ablehnen, ob eine bestimmte Medikation für Sie nicht in Frage kommt und wie mit Ihnen im Falle eines Komas verfahren werden soll. Auch können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die Ihre Belange vor den Ärzten vertritt. Sie können all Ihre Wünsche selbst verfassen.
Es empfiehlt sich aber, alle für Sie wichtigen Punkte mit Ihrem Hausarzt zu besprechen. Sie können sich vorab auch auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums informieren oder über deren Broschüre, die wir Ihnen gerne persönlich aushändigen.

Organspende
Eine Organspende kann lebensrettend sein. Ob Sie nach Feststellung Ihres Todes Ihre Organe anderen Menschen zur Verfügung stellen möchten, ist aber eine ganz persönliche Entscheidung. Wenn Sie dazu entschlossen sind, sollten Sie dies in einem Organspendeausweis festhalten, den Sie z. B. im Portemonnaie mit sich tragen. Wenn Sie noch unsicher sind, können Sie sich professionell beraten lassen – und auch danach entscheiden Sie selbst. Ihre Einstellung zur Organspende können Sie auch in der Patientenverfügung festhalten. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Link Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

